Kundengeldabsicherung

Scuba ist gemäß § 651r des BGB bei der R+V Allgemeine Versicherung AG versichert. Im Fall der Insolvenz werden Ihre Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet.

Facebook
Instagram
Twitter