Bei Rückreise/Einreise nach Deutschland ist ab 01.06.2022 kein Nachweis (Test, Genesenen- oder Impfzertifikat) mehr nötig (zuvor galt 3G für Rückreisende ab 12 Jahren).
Österreich und die Schweiz haben alle COVID-19 bezogenen Einreise- und Transitbestimmungen aufgehoben. Auch bei Rückreise nach Österreich und die Schweiz ist daher kein Zertifikat oder Test nötig.
Wir versuchen die obigen Bedingungen laufend aktuell zu halten, dennoch bitten wir auch die offiziellen Seiten des Auswärtigen Amts sowie des Gesundheitsministeriums zu prüfen.
Eine Einreise nach Israel ist seit 21.05.2022 ohne Testung möglich, unabhängig von Impfstatus oder Nationalität. Zur Einreise ist kein Test mehr erforderlich, weder vor Abflug, noch bei Ankunft in Israel. Ebenfalls abgeschafft wurde zum 09.10.2022 die Pflicht eine Einreiseerklärung vor Abreise auszufüllen.
Für die Einreise nach Israel gelten folgende Bedingungen - für geimpfte und genesene sowie nicht geimpfte Reisende:
Wir versuchen die obigen Bedingungen laufend aktuell zu halten, dennoch bitten wir auch die offiziellen Bedingungen auf der Seite des Gesundheitsministeriums zu prüfen.
Bei Infektion mit COVID-19 während des Aufenthalts in Israel sind Sie verpflichtet sich bis zur Genesung umgehend in einem geeigneten Hotel in Quarantäne/Isolation zu begeben (auf eigene Kosten! - Wir empfehlen eine entsprechende Versicherung abzuschließen).
Israel hat alle Einschränkungen wie bspw. Kontaktbeschränkungen, Besucherbeschränkungen, Abstandsregeln usw. aufgehoben.
Die Pflicht zum Tragen der Maske in Innenräumen wurde zum 23.04.2022 aufgehoben. Ab diesem Zeitpunkt besteht die Pflicht zum Tragen der Maske nur noch in Krankenhäusern und Altenheimen.
Israel hat zum 23.05.2022 auch die Maskenpflicht auf internationalen Flügen aufgehoben. Dennoch ist derzeit auf den meisten Fluglinien die Maskenpflicht noch seitens der Fluglinie oder des Ziellandes vorgegeben.
Eine Freitestung ist nicht nötig. Alle Touristen, geimpft und nicht geimpft, dürfen ohne Tests nach Israel einreisen!
Genehmigte Gruppen wurde zum 28.02.2022 eingestellt. Die Einreise ist nun regulär möglich.
Israel setzt für die Einreise von genesenen Personen ein digitales, verifizierbares Dokument voraus. Sie benötigen somit zwingend das "Digitales COVID-Genesenen-Zertifikat der EU" mit QR-Code für die Einreise. Der (positive) Laborbefund, die Quarantäneanordnung des Gesundheitsamts oder auch ein Schriftstück des Arztes ist hierfür nicht ausreichend. Auch der Nachweis eines Impfschemas 1/1 auf dem Impfzertifikat nach Genesung ist hierfür nicht ausreichend.
Ihr Hausarzt kann auch über 180 Tage nach Genesung das digitale EU-Zertifikat für Sie ausstellen, wenn dies auch nicht üblich ist. Bitte erläutern Sie Ihrem Arzt, dass Ihnen bewusst ist, dass das Genesenenzertifikat in Deutschland nach über 6 Monaten keine Gültigkeit mehr besitzt, Sie es dennoch für die Auslandsreise benötigen. Gerne senden wir Ihnen für Ihren Arzt ein entsprechendes Schreiben mit einer kurzer Erläuterung zu, wir bitten hierfür um kurze Kontaktaufnahme und Angabe Ihrer Auftrags- oder Kundennummer.
Den grünen Pass erhalten vollständig geimpfte und genesene Personen. Derzeit ist der Grüne Pass und somit Impfung/Genesung keine Voraussetzung für die Einreise. Dennoch zu Ihrer Informationen die gültigen Bestimmungen.
vollständig geimpfte Personen
genesene genesene PErsonen
Bei Infektion mit COVID-19 während des Aufenthalts in Israel sind Sie verpflichtet sich bis zur Genesung umgehend in einem geeigneten Hotel in Quarantäne/Isolation zu begeben (auf eigene Kosten! - Wir empfehlen eine entsprechende Versicherung abzuschließen).
Weitere Informationen zur Isolation finden Sie auf der Webseite des Israelischen Gesundheitsministeriums.
Die Angabe einer Isolationsanschrift bei Einreise wurde aufgehoben, es ist keine Anschrift mehr anzugeben!
Die Schreibweise einer Ortschaft und auch Straße in der Gesundheitsdeklaration sowie im Formular zur Änderung der Anschrift kann von der deutschen Schreibweise abweichen.
Reisenden mit einer Isolationsanschrift in der Ortschaft En Bokek am Toten Meer wählen die Ortschaft "NEWE ZOHAR" und Straße "En Bokek". Als Hausnummer tragen Sie die 1 ein.
Weitere häufige „Fehler“/abweichende Schreibweisen sind
Um die Anschrift Ihrer Isolation nachträglich zu ändern ist das Formular des Gesundheitsministeriums auszufüllen. Bei "Request details" wählen Sie "Relocate of isolation accommodation".
Tipps um die Anschrift einzutragen finden Sie unter dem Punkt Isolationsanschrift
Für Kinder, auch unter 12 Jahren, gelten derzeit keine abweichenden Regelungen. Eine Einreise ist für Kinder somit derzeit mit zwei Tests (vor Abreise und bei Ankunft) möglich.
Ja, Kreuzimpfungen mit zwei von der WHO zugelassenen Impfstoffe sind zugelassen. Derzeit von der WHO zugelassene Impfstoffe sind Pfizer/Biontech-Impfungen (Comirnaty), Moderna-Impfungen (Spikevax), AstraZeneca-Impfungen (Vaxzevria), Novavax-Impfungen, Sinovac-Impfungen (CoronaVac) und Sinopharm-Impfungen (BBIBP-CorV)
Das Pilotprojekt/-gruppen wurde zum 31.10.2021 eingestellt. Die Einreise ist nun regulär möglich.
Details zur Quarantäne finden Sie im Punkt Isolation.
Israel sowie Jordanien sind seit 03.03.2022 nicht mehr als (Hoch-)Risikogebiete eingestuft, es besteht entsprechend auch keine Reisewarnung mehr.
Quelle: Seite des Auswärtigen Amts
Weder Israel noch Jordanien gelten als COVID-Risikogebiete.
Die jeweils aktuellsten Einstufungen finden Sie auf den Seiten des RKI: Liste der Risikogebiete
Details zur Rückreise finden Sie im Punkt Ausreise.
Scuba hat für alle auf Grund der Pandemie stornierten Reisen zwischenzeitlich entsprechende Gutschriften erstellt. Wir sind hierbei in vielen Fällen für die Fluglinien in Vorleistung gegangen.
Sollten Sie keine Gutschrift erhalten haben bitten wir Ihren Spam-Ordner zu prüfen. Sollte auch im Spam-Ordner keine Gutschrift vorliegen kontaktieren Sie uns bitte. Sofern Sie die Gutschrift für zukünftige Reisen nutzen möchten müssen Sie nichts weiter veranlassen. Zur Auszahlung der Gutschriften bitten wir um Mitteilung Ihrer Zahlungsdaten (IBAN bzw. Kreditkarte), entsprechend Gutschriftentext.
Israel hat (nahezu) alle COVID-19-Einschränkungen aufgehobene, entsprechend können alle Sehenswürdigkeiten besucht werden - auch in den palästinensischen Gebieten. Derzeit sind die Öffnungszeiten einiger Sehenswürdigkeiten noch eingeschränkt. Informieren Sie sich vor Besuch einer Sehenswürdigkeit über die aktuellen Öffnungszeiten.
Alle Reisen bis 31.10.2021 (mit Ausnahme von Pilotgruppen) wurden abgesagt. Nach Öffnung der Grenzen Israelis für Touristen zum 01.11.2021 werden Reisen nicht mehr einseitig von uns storniert. Sollten Sie auf Grund der bestehenden Bestimmungen nicht reisen können/wollen, so bitten wir Sie mit uns Kontakt aufzunehmen.
Nachfolgende Informationen gelten für die über uns vermittelten Versicherungen der ERGO-Reiseversicherung. Für Informationen zu weiteren Versicherungen erkundigen Sie sich bitte direkt bei Ihrer Versicherung.
Die Reiserücktrittsversicherung (RRV) greift im Falle einer Impfunterverträglichkeit (sofern dadurch die Reise nicht möglich ist). Die Auslandskrankenversicherung übernimmt die Kosten im Ausland bei Erkrankung während Ihres Urlaubs.
Die reguläre Versicherung bietet keinen Schutz bei angeordneter Quarantäne oder positivem Test vor Abreise, sowie für Rückführung/Mehrkosten bei Erkrankungen im Ausland. Hierfür empfehlen wir den Abschluss der günstigen COVID-19-Ergänzungsversicherung, siehe Details unten.
Covid-19-Ergänzungsversicherung:
Die Ergänzungsversicherung deckt folgende Fälle:
Die Ergänzungsversicherung kostet 29,- € ohne Selbstbeteiligung (26,- € mit Selbstbeteiligung) und ist gültig für bis zu 9 gemeinsam reisende Personen, dies entspricht einem Preis von Durchschnittlich lediglich rund 4,- €/Person.
Der Ergänzungsschutz kann nur in Verbindung mit einer regulären Reiseversicherung abgeschlossen werden!
Für den Abschluss einer Versicherung nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf. Auf Wunsch kann der Abschluss auch selber unter folgendem Link erfolgen: https://www.reiseversicherung.de/